Die Schlichtungsbehörden werden auch Schlichtungskomission, Wohnungsamt, Mietamt oder Schlichtungsstelle genannt. Diese erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten ist paritätisch zusammengesetzt. Sowohl Vertreter des HEV als auch der Mietverbände sind vertreten.
Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.
Aufgabe der Schlichtungsstelle:
Die Schlichtungsstelle wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die anderen Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.