Heute fand im Kantonsrat die Schlussabstimmung zur Neuregelung der Vorgaben zum Bau von Parkplätzen statt. In Erfüllung der beiden parlamentarischen Initiativen "Ausreichend Veloabstellplätze auf Liegenschaften" und "Erweiterung Zweckbindung Parkplatz-Ersatzabgabe" aus den Jahren 2019 und 2020 hat der Kantonsrat bereits am 25. November 2024 in erster Lesung beschlossen, dass Bauherren und Grundeigentümer fortan etwa die Möglichkeit erhalten, mit der Gemeinde sowohl bei Baueingaben als auch bei Nutzungsänderungen eine flexiblere Handhabung der Anzahl Abstellplätze zu finden und diese im Einzelfall zu reduzieren. Diese Neuerung erachtet der HEV Kanton Zürich, sofern pragmatisch und nicht dogmatisch umgesetzt, durchaus als vernünftig.
Gleichzeitig befürchtet der HEV Kanton Zürich, dass mit der Flexibilisierung der Parkierungsmöglichkeiten die ideologische, autofeindliche Verkehrspolitik der Städte Zürich und Winterthur, der damit einhergehende rasante Parkplatzabbau und die einseitige Förderung des Veloverkehrs fortan auch in anderen Gemeinden Einzug halten könnten.
Parkplatz-Ersatzabgabe als "pièce de résistance"
Bedauerlicherweise hat sich der Kantonsrat nebst der im Einzelfall durchaus begrüssenswerten Flexibilisierung der Vorgaben zum Bau von Parkplätzen auch für eine Erweiterung der Zweckbindung der Parkplatz-Ersatzabgabe ausgesprochen. Der HEV Kanton Zürich hat bereits anlässlich der ersten Lesung kritisiert, dass die Fondsmittel fortan zweckentfremdet werden können und forderte, dass die Gelder entweder gemäss ihrer ursprünglichen Zweckbindung einzusetzen oder die bezahlten Abgaben den Grundeigentümern zurückzuerstatten sind.
Da dieser Missstand auch bei der Schlussabstimmung nicht behoben wurde, prüft der HEV Kanton Zürich, die beschlossene Zweckentfremdung juristisch überprüfen zu lassen und gegebenenfalls vor Gericht anzufechten. Der Verband macht geltend, dass Bauherren und Grundeigentümer diese Abgabe zweckgebunden in die kommunalen Parkplatz-Ersatzabgabefonds eingezahlt haben, damit die Gemeinden in der Nähe der belasteten Grundstücke Parkplätze bauen oder den ÖV fördern.
In vielen Gemeinden war dies jedoch in der Vergangenheit nicht der Fall und so sind über die Jahre Parkplatz-Ersatzabgabefonds entstanden, die beträchtliche Summen enthalten. So schlummern kantonsweit rund 30 Millionen Franken in diesen Fonds; allein der Parkplatz-Ersatzabgabefonds der Stadt Zürich zählte Ende 2023 15,3 Millionen Franken. Geld, das aus Sicht des HEV Kanton Zürich den Hauseigentümern zusteht, die diese Abgabe geleistet haben, ohne dass entgegen den bisherigen gesetzlichen Vorschriften eine Gegenleistung erbracht wurde.